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   SG Dresden, 05.03.2012 - S 18 KR 272/11   

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https://dejure.org/2012,86833
SG Dresden, 05.03.2012 - S 18 KR 272/11 (https://dejure.org/2012,86833)
SG Dresden, Entscheidung vom 05.03.2012 - S 18 KR 272/11 (https://dejure.org/2012,86833)
SG Dresden, Entscheidung vom 05. März 2012 - S 18 KR 272/11 (https://dejure.org/2012,86833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit eines Sozialgerichts bei einem im Ausland befindlichen Klägerwohnsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98

    Die Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres

    Auszug aus SG Dresden, 05.03.2012 - S 18 KR 272/11
    Als Limited Company kann die Klägerin in Ausübung ihrer gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit ihre Rechte vor den deutschen Gerichten dann geltend machen, wenn sie hinsichtlich des geltend gemachten Rechts nach der Rechtsordnung des Vereinigten Königreichs als Gründungstaat rechtsfähig ist und nach der Verlegung des Verwaltungssitzes nach Deutschland weiterhin im Vereinigten Königreich ihren satzungsmäßigen Sitz hat (Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.03.2003, Az. VII ZR 370/98).
  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 5/03

    Haftung des Geschäftsführers einer in England gegründeten private limited company

    Auszug aus SG Dresden, 05.03.2012 - S 18 KR 272/11
    Die Anwendung der Gründungstheorie auf Auslandsgesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gegründet wurden, hängt dabei nicht davon ab, ob ein über den reinen Registertatbestand hinausgehender realwirtschaftlicher Bezug zum Gründungsstaat gegeben ist (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.03.2005, Az. II ZR 5/03).
  • BGH, 12.07.2011 - II ZR 28/10

    Internationale Zuständigkeit: Rückgriff auf die Gründungstheorie zur Bestimmung

    Auszug aus SG Dresden, 05.03.2012 - S 18 KR 272/11
    Das Abstellen auf die Gründungstheorie und damit grundsätzlich auf den satzungsmäßigen Sitz im Herkunftsstaat im Rahmen des § 57 Abs. 1 SGG gewährleistet so den Gleichlauf, zwischen dem materiellen Recht, der internationalen Zuständigkeit (dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2011, Az. II ZR 28/10) und der Zuständigkeit nach nationalem Prozessrecht.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.12.1965 - L 3 U 110/65
    Auszug aus SG Dresden, 05.03.2012 - S 18 KR 272/11
    Maßgeblich für die Frage, ob die Klägerin ihren Sitz im In- oder im Ausland hat, ist, wenn ein Sitz durch Gesetz oder Satzung festgelegt ist, stets der gesetzliche bzw. satzungsmäßige Sitz, nicht der hiervon evtl. abweichende Verwaltungssitz (so bereits Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.12.1965, Az. L 3 U 110/65; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 57 Rn. 8).
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